Berechnung der Umlagebestandteile

Verwendung

Die Berechnung der Umlagebestandteile ist Grundlage für die Überweisung der Umlagen, die Erstellung der Meldungen und die Versteuerung der Umlagen.

Integration

Die Berechnung der Umlagebestandteile wird im Abrechnungsschema D100 über die Funktion DOZV mit Parameter UMLB ausgelöst.

Voraussetzungen

Damit die Umlagenberechnung in der gewünschten Form im System abgebildet wird, müssen im Customizing der Abrechnung Deutschland unter Anfang des Navigationspfads Branchen Navigationsschritt Öffentlicher Dienst Navigationsschritt Zusatzversorgung Navigationsschritt Umlagenberechnungdie relevanten Einstellungen vorgenommen worden sein. Ende des Navigationspfads

Funktionsumfang

Schritt 1: Kürzung der zusatzversorgungspflichtigen Brutti

Bei Überschreiten der Obergrenze für die Umlagenberechnung (Besoldungsgruppe B11) wird auf das darüberliegende Entgelt keine Umlage berechnet. Deshalb kürzt das System im ersten Schritt die Sekundärlohnarten, in denen die zusatzversorgungspflichtigen Brutti abgestellt sind (/148 - /151), insgesamt auf den Betrag dieser Obergrenze.

Hinweis Hinweis

Bei der Überschreitung der Bemessungsgrenze B11 muß zunächst das Sonderentgelt gekürzt werden. Erst nachdem dieser Betrag aufgezehrt wurde, wird das Regelentgelt gekürzt.

Ende des Hinweises

Die folgende Tabelle nennt die entsprechend gekürzten Lohnarten, die zur Umlagenberechnung herangezogen werden:

zusatzversorgungspflichtiges Brutto

gekürztes zusatzversorgungspflichtiges Brutto

ZV-Brutto Vorruhestand/Langzeiturlaub (/148)

gekürztes ZV-Brutto Vorruhestand/Langzeiturlaub (/281)

ZV-pflichtige Zuwendung (/149)

gekürzte ZV-pflichtige Zuwendung (/282)

ZV-pflichtiges Regelentgelt (/150)

gekürztes ZV-pflichtiges Regelentgelt (/283)

ZV-pflichtiges Sonderentgelt (/151)

gekürztes ZV-pflichtiges Sonderentgelt (/284)

ZV-pflichtiges Entgelt, sozialversicherungsfrei, steuerfrei (/155)

gekürztes ZV-pflichtiges Entgelt, sozialversicherungsfrei, steuerfrei (/28E)

ZV-pflichtiges Entgelt, sozialversicherungsfrei, steuerpflichtig (/156)

gekürztes ZV-pflichtiges Entgelt, sozialversicherungsfrei, steuerpflichtig (/28A)

ZV-Brutto Wehrdienst (/29A)

gekürztes ZV-Brutto Wehrdienst (/28G)

Schritt 2: Berechnung der normalen Umlage
  1. Aus der Summe der Lohnarten /282, /283, /28A und /28E berechnet das System zunächst die normale Umlage auf das zusatzversorgungspflichtige Regelentgelt. Den Arbeitgeberanteil stellt das System in die Lohnart /285, den Arbeitnehmeranteil in die Lohnart /28I ab. (Bei den folgenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen wurden die Umlageprozentsätze der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) zugrundegelegt.)

    • /285 = (/282 + /283 + /28A + /28E) x 6,45% (Arbeitgeberanteil im Tarifgebiet West)

    • /285 = (/282 + /283 + /28A + /28E) x 1% (Arbeitgeberanteil im Tarifgebiet Ost)

    • /28I = (/282 + /283 + /28A + /28E) x 1,25% (Arbeitnehmeranteil im Tarifgebiet West)

  2. Falls die Lohnart /284 einen positiven Betrag hat, berechnet das System aus ihr getrennt die normale Umlage aus dem Sonderentgelt. Es stellt den Arbeitgeberanteil in die Lohnart /288 und den Arbeitnehmeranteil in die Lohnart /28J ab.

    • /288 = /284 x 6,45% (Arbeitgeberanteil im Tarifgebiet West)

    • /288 = /284 x 1% (Arbeitgeberanteil im Tarifgebiet Ost)

    • /28J = /284 x 1,25% (Arbeitnehmeranteil im Tarifgebiet West)

  3. Bei einer Abwesenheit wegen Wehrdienst hat der Arbeitgeber sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zu tragen. Das System nimmt zur Ermittlung des umlagepflichtigen Entgelts eine Fiktivberechnung vor.

    • /294 = /28Gx 7,7% (Arbeitgeberanteil im Tarifgebiet West)

    • /294 = /28G x 1% (Arbeitgeberanteil im Tarifgebiet Ost)

Schritt 3: Berechnung der zusätzlichen Umlage

Bei der Berechnung der zusätzlichen Umlage stellt das System das Ergebnis in die Lohnart /287 (bei Wehrdienst in die Lohnart /29B) ab.

/287 = (/282 + /283 + /284 + /28A + /28E + /28G - BAT ) x 9%

Hinweis Hinweis

Bei Arbeitnehmern, die zusatzversichert sind, obwohl sie nicht unter den Versorgungstarifvertrag fallen, ist eine erhöhte zusätzliche Umlage zu zahlen. Diese erhöhte zusätzliche Umlage ermittelt das System automatisch mit dem Gesamtprozentsatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) der Rentenversicherung.

Ende des Hinweises
Schritt 4: Zusammenfassung der normalen und zusätzlichen Umlage für die Versteuerung

Das System faßt die normale und zusätzliche Umlage im Anschluß daran für die Versteuerung zusammen und stellt die Summe in die Lohnart /289 ab.

/289 = /285 + /287 + /288 + /294 + /29B

Danach stellt das System die in den Schritten 1 bis 4 entstandenen Lohnarten in die interne Tabelle RT ab.

Schritt 5: Berechnung des Erhöhungsbetrages

Im Anschluß an die Versteuerung der normalen und zusätzlichen Umlage kann mit der Funktion DOZV und dem Parameter ERHB der Erhöhungsbetrag berechnet werden. Dabei werden der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil am Erhöhungsbetrag in die Lohnarten /291 (Erhöhungsbetrag Arbeitnehmer) und /292 (Erhöhungsbetrag Arbeitgeber) abgestellt.

Hinweis Hinweis

Der Erhöhungsbetrag ist entweder unter der Versicherungsart 50 (Lebensversicherung mit Zuschüssen eines öffentlichen Arbeitgebers) oder unter der Versicherungsart 53 (Versicherung bei einer berufsständigen Versorgungseinrichtung) an die Zusatzversorgungskasse zu melden. Um in beiden Fällen unterscheiden zu können, ob der Erhöhungsbetrag vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bezahlt worden ist, werden die Lohnarten /291 und /292 an benutzerdefinierte Lohnarten übergeben. Dies geschieht im Merkmal DZV01.

Ende des Hinweises

Beispiel Beispiel

Ein Versicherter im Tarifgebiet West bezieht im Monat September 2002 ein Regelentgelt in Höhe von 6500EUR und eine Sonderentgelt in Höhe von 4000EUR.

Schritt 1: Sein gesamtes Entgelt (10500EUR) liegt über der Bemessungsgrenze B11 (10229,28EUR). Damit ist sein Sonderentgelt um 270,72EUR auf 3729,28EUR zu kürzen.

Schritt 2: Die normale Umlage beträgt 491,01 EUR ((6500 + 3729,28) x 4,8%).

Schritt 3: Das über der Bemessungsgrenze BAT (5457,02EUR) liegende Entgelt beträgt 4772,26EUR. Aus diesem Betrag wird die zusätzliche Umlage von 429,50 EUR berechnet (4772,26 x 9%).

Insgesamt hat der Arbeitgeber für den Versicherten für den Monat September Umlagen in Höhe von 920,51EUR (491,01 + 429,50) abzuführen.

Ende des Beispiels.

Siehe auch:

Abrechnung der Zusatzversorgung

Zusammenhang zwischen den Lohnarten der Zusatzversorgung